Welche drei Werte entscheiden über die Höhe?
Das gesetzliche Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Es entspricht grundsätzlich 70 % des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, aber höchstens 90 % des maßgeblichen Nettoarbeitsentgelts. Außerdem begrenzt die Beitragsbemessungsgrenze die Berechnungsgrundlage. Die gesetzliche Krankenkasse berechnet alle Grenzen aus den für Ihren Fall maßgeblichen Entgeltdaten.
Im Jahr 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung bei 5.812,50 € pro Monat. Daraus folgt ein maximales Brutto-Krankengeld von 135,63 € je Kalendertag. Das ist noch nicht der Auszahlungsbetrag: Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge werden normalerweise abgezogen. Für die folgenden Beispiele sind die Abzüge bewusst vereinfacht.
Merksatz: 90 % vom Netto ist nur eine Obergrenze für das Brutto-Krankengeld. Wer daraus direkt auf die Auszahlung schließt, überschätzt oft das verfügbare Einkommen.
Drei Beispielrechnungen für 2026
Berechnet wird ein Modellmonat mit 30 Kalendertagen ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Für eine Person mit regulärem Pflegeversicherungsbeitrag werden pauschal 12,4 % Abzüge vom Brutto-Krankengeld angenommen.
| Monatliches Brutto / Netto | GKV-Brutto-Krankengeld* | Auszahlung ca.* | Fehlbetrag ca.* |
|---|---|---|---|
| 2.500 € / 1.800 € | 1.620 € | 1.419 € | 381 € |
| 3.500 € / 2.300 € | 2.070 € | 1.813 € | 487 € |
| 6.000 € / 3.700 € | 3.330 € | 2.917 € | 783 € |
*Gerundete, unverbindliche Beispielwerte. Bei 6.000 € Bruttolohn greift die Grenze der beitragspflichtigen Bruttobasis; das maßgebliche Minimum ist in diesem Beispiel dennoch die 90%-Netto-Grenze. Individuelle Pflegebeiträge sowie einmalige Zahlungen und Besonderheiten können zu anderen Beträgen führen.
Wie lautet die einfache Formel?
- Ermitteln Sie 70 % des beitragspflichtigen Bruttoentgelts (2026 maximal auf Basis von 5.812,50 € im Monat).
- Vergleichen Sie damit 90 % des maßgeblichen Nettoentgelts. Entscheidend ist grundsätzlich der kleinere Betrag; das tägliche Brutto-Krankengeld ist 2026 auf 135,63 € begrenzt.
- Ziehen Sie die individuellen Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Das Ergebnis ist das ungefähre Netto-Krankengeld.
- Vergleichen Sie die Auszahlung mit Ihrem bisherigen Netto. Die Differenz ist die private Einkommenslücke, die Sie gegebenenfalls absichern möchten.
Wird Krankengeld auch am Wochenende bezahlt?
Ja. Das Krankengeld ist grundsätzlich eine kalendertägliche Leistung. Für einen vollen Kalendermonat werden 30 Tage angesetzt. Deshalb ist die Monatsrechnung mit 30 Tagen eine anschauliche Näherung – unabhängig davon, wie viele Arbeitstage der Monat hat.
Warum kann private Aufstockung sinnvoll sein?
Miete, Kreditrate, Lebensmittel und laufende Familienkosten bleiben oft unverändert, auch wenn die GKV weniger auszahlt. Eine Zusatzversicherung wie AXA Krankengeld easy kann bei erfülltem Anspruch das gesetzliche Krankengeld um einen vereinbarten Betrag in 5-Euro-Schritten aufstocken, höchstens um 30 € pro Tag. Das sind rechnerisch bis zu 900 € in einem 30-Tage-Monat, begrenzt durch den tatsächlichen versicherbaren Bedarf.
Ein Beispiel: Bei 3.500 € Brutto und 2.300 € Netto entsteht in der obigen Modellrechnung eine Lücke von rund 487 €. Ein vereinbartes Tagegeld von 15 € entspricht rechnerisch 450 € im Monat und verringert diese Lücke deutlich. Wichtig: Der Anspruch ist an den GKV-Krankengeldbezug und die AXA-Tarifbedingungen geknüpft, insbesondere an Wartezeit, zeitliche Leistungsgrenzen und Ausschlüsse.
Was der vereinfachte Rechner nicht berücksichtigen kann
Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld), wechselnde Einkommen, Teilmonate, individuelle Pflegeversicherungsbeiträge, Beitragsbesonderheiten und gesetzliche Sonderfälle können den Krankengeldanspruch verändern. Deshalb ist der Krankengeldlücken-Rechner auf der Startseite eine Orientierung und ersetzt nicht die konkrete Auskunft Ihrer Krankenkasse.
Mit Krankengeld easy sind bei erfüllten Voraussetzungen 5 bis 30 € pro Tag als Ergänzung zum GKV-Krankengeld möglich.
Quellen: Bundesgesundheitsministerium, vdek (Stand 12.03.2026) und AXA Krankengeld easy. Stand: 1. November 2026. Die Rechts- und Tarifangaben können sich ändern.
Die Beispiele sind vereinfachte Orientierungsrechnungen ohne Einmalzahlungen und individuelle Sonderfälle. Verbindlich berechnen und entscheiden Krankenkasse bzw. Versicherer anhand der Voraussetzungen und Unterlagen.