Ab wann beginnt das Krankengeld?
Wer als gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer arbeitsunfähig wird, erhält bei bestehendem Anspruch in der Regel zunächst bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dauert die Arbeitsunfähigkeit weiter an, zahlt die gesetzliche Krankenkasse normalerweise ab dem 43. Kalendertag Krankengeld. Die Anspruchsvoraussetzungen müssen während der weiteren Arbeitsunfähigkeit erfüllt bleiben.
78 Wochen Krankengeld – sind das 78 Wochen Auszahlung?
Nein, nicht unbedingt. Nach § 48 SGB V besteht bei derselben Krankheit grundsätzlich ein Krankengeldanspruch für längstens 78 Wochen innerhalb eines festen Drei-Jahres-Zeitraums. Zeiten, in denen Krankengeld wegen Entgeltfortzahlung ruht, werden dabei mitgerechnet. Nach den üblichen sechs Wochen Entgeltfortzahlung bleiben deshalb regelmäßig höchstens 72 Wochen tatsächliche Krankengeldzahlung.
Die Zeitachse: Wochen 1–6: meist Arbeitgeber. Ab Woche 7: bei erfüllten Voraussetzungen gesetzliche Krankenkasse und gegebenenfalls AXA Krankengeld easy. Gesamtbegrenzung: grundsätzlich 78 Wochen einschließlich Entgeltfortzahlung wegen derselben Krankheit in drei Jahren.
Ein konkretes Zeitbeispiel
Angenommen, eine angestellte Person wird am 1. Januar arbeitsunfähig und bleibt ohne Unterbrechung wegen derselben Erkrankung krankgeschrieben. Bei bestehendem Anspruch auf Entgeltfortzahlung zahlt der Arbeitgeber in der Regel bis zum Ende der sechsten Woche. Danach beginnt üblicherweise die GKV-Krankengeldzahlung. Für die Höchstdauer zählen die bereits vergangenen sechs Wochen mit. Das individuelle Aussteuerungsdatum muss immer die Krankenkasse anhand des konkreten Versicherungsverlaufs feststellen.
Was passiert bei einer anderen Krankheit oder Unterbrechung?
Die Regeln sind komplexer als die häufige Kurzform „72 Wochen Krankengeld“. Entscheidend sind insbesondere die Entstehung und Dauer der einzelnen Arbeitsunfähigkeitszeiten, ihre medizinische Zuordnung und der maßgebliche Drei-Jahres-Block. Tritt während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert das die Höchstanspruchsdauer nicht automatisch. Ein neuer Anspruch wegen derselben Krankheit kann nur unter zusätzlichen gesetzlichen Voraussetzungen entstehen. Lassen Sie sich deshalb für Ihren Fall den Beginn und die errechnete Höchstanspruchsdauer von Ihrer Krankenkasse schriftlich bestätigen.
Warum sind lückenlose Krankmeldungen wichtig?
Bei Krankengeldbezug kommt es auf die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und deren zeitliche Anschlussfähigkeit an. Vermeiden Sie unbeabsichtigte Lücken in der Krankschreibung und klären Sie bei Terminschwierigkeiten rechtzeitig mit der Krankenkasse, wie die gesetzlichen Meldefristen und Ausnahmen für Ihre Situation aussehen. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nimmt Ihnen nicht automatisch jede Mitwirkungspflicht ab.
Wie lange kann AXA Krankengeld easy ergänzen?
AXA Krankengeld easy knüpft die Leistung grundsätzlich an den Bezug von gesetzlichem Krankengeld bzw. Kinderkrankengeld. Für die eigene Arbeitsunfähigkeit gilt normalerweise der Leistungsbeginn nach Ablauf der Entgeltfortzahlung; die Zahlung kann im Regelfall für die verbleibende GKV-Leistungsdauer erfolgen, bei derselben Krankheit also bis zu 72 Wochen nach der üblichen sechswöchigen Lohnfortzahlung.
Im Tarif gelten jedoch zusätzliche Grenzen: drei Monate allgemeine Wartezeit nach Versicherungsbeginn und maximal 60 Leistungstage in den Monaten vier bis zwölf; beides entfällt bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit. Laufende Arbeitsunfähigkeiten und bestimmte Rückfälle aufgrund derselben Krankheit sind ausgeschlossen. Die Versicherung ist keine unbegrenzte Absicherung bei Berufsunfähigkeit und ersetzt keine gesonderte Berufsunfähigkeitsvorsorge.
Was bedeutet Aussteuerung?
Endet der gesetzliche Krankengeldanspruch nach Erreichen der Höchstdauer, spricht man häufig von „Aussteuerung“. Das bedeutet nicht automatisch, dass eine Person wieder arbeitsfähig ist. Welche Leistungen dann infrage kommen – zum Beispiel Arbeitslosengeld unter besonderen Voraussetzungen oder eine Rehabilitations- bzw. Erwerbsminderungsleistung – hängt vom individuellen Fall ab. Die zuständigen Leistungsträger sollten möglichst frühzeitig angesprochen werden. Krankengeld easy allein verlängert den GKV-Krankengeldanspruch nicht.
Mit Krankengeld easy sind bei erfüllten Voraussetzungen 5 bis 30 € pro Tag als Ergänzung zum GKV-Krankengeld möglich.
Quellen: Bundesgesundheitsministerium, vdek (Stand 12.03.2026) und AXA Krankengeld easy. Stand: 1. November 2026. Die Rechts- und Tarifangaben können sich ändern.
Die Beispiele sind vereinfachte Orientierungsrechnungen ohne Einmalzahlungen und individuelle Sonderfälle. Verbindlich berechnen und entscheiden Krankenkasse bzw. Versicherer anhand der Voraussetzungen und Unterlagen.